AGB

Teilnahmebedingungen

§ 1     Geltungsbereich

(1)    Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte vom Deut-schen Institut für Ideen- und Innovationsmanagement GmbH („wir“) mit unserem Ver-tragspartner ("Sie"), der an unseren Seminaren, Workshops, Tagungen, Messen, Kon-ferenzen und anderen Veranstaltungen, gleich ob als Präsenz-, Hybrid- oder Online-Veranstaltung, („Veranstaltung“) teilnimmt.

(2)    Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


§ 2    Zustandekommen des Vertrages

(1)    Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.

(2)    Durch die Übermittlung Ihrer Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elekt-ronische Post, über das Anmeldeformular auf unserer Webseite oder durch mündliche Absprache geben Sie ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.

(3)    Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot annehmen.

Sie erhalten direkt nach Ihrer Buchung eine Buchungsbestätigung. Diese steht unter dem Vorbehalt, dass
•    Sie der Zielgruppe angehören, wenn wir Veranstaltungen ausschließlich für eine bestimmte Zielgruppe anbieten;
•    für Sie ggf. Sonderkonditionen bestehen, die im System noch nicht berücksich-tigt sind.
In diesen Fällen erhalten Sie nachträglich eine manuell korrigierte Buchungsbestätigung bzw. Rechnung von uns.

Sollten Sie sich zu einer Veranstaltung angemeldet haben, die nur für eine bestimmte Zielgruppe angeboten wird, dann kommt der Vertrag mit Ihnen nur dann zustande, wenn Sie dieser Zielgruppe angehören. Dies gilt auch, wenn Sie direkt nach der Bu-chung eine automatisierte Buchungsbestätigung erhalten sollten. Der Vertragsschluss steht also unter der Bedingung, dass Sie der genannten Zielgruppe (z.B. Mitglieder) ak-tuell angehören.

(4)    Der Käufer der Teilnahmeberechtigung, der nicht selbst der alleinige Teilnehmer ist (der also nicht die Teilnahmeberechtigung ausschließlich für sich selbst erwirbt oder bestellt), steht dafür ein, dass der Teilnehmer, der von ihm die Teilnahmeberechtigung erhält, Kenntnis von diesen AGB erhält und sie akzeptiert.


§ 3    Vertragsgegenstand

(1)    Wir können einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.

    Soweit Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, eine zeitliche und/oder örtliche Ver-legung der Veranstaltung notwendig machen, sind wir berechtigt, eine solche Verlegung vorzunehmen. Sie haben das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung des konkreten neuen Ortes und der konkreten neuen Zeit vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt kein Rücktritt, gilt der Vertrag auf den neuen Ort und/oder die neue Zeit als übertragen. Haben wir die Umstände zu vertreten, kommt es zu einer Übertragung nur dann, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.

(2)    Wir schulden, soweit Vorträge, Referate usw. der Vertragsgegenstand sind, eine ord-nungsgemäße Auswahl von Referenten und Sprechern, sind aber nicht verantwortlich für deren Inhalte, für deren Art der Vermittlung und deren Behauptungen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten oder Trainer, soweit nicht dieser ausdrücklich als fester und hauptsächlicher Bestandteil der Veran-staltung angekündigt bzw. vereinbart ist.

Wir können einzelne Referenten und Sprecher durch andere vergleichbare Referenten und Sprecher ersetzen, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist und der Zweck der Veranstaltung sowie ihre Inhalte nicht wesentlich verändert werden.

Soweit dadurch ein Ausfall eines Referenten oder Sprechers oder sonstiger Leistungen vermieden werden kann, oder es die Umstände erfordern, gilt eine Übertragung des Vortrags auch dann unter der Maßgabe des Absatz 1 als vertragsgemäß, wenn diese in einen anderen Veranstaltungsraum, online bzw. per Video erfolgt oder von Ihnen in ei-nem anderen Veranstaltungsraum oder online bzw. digital empfangen und wahrge-nommen werden kann.

(3)    Wir sind berechtigt, Ihnen über die von Ihnen angegebenen Kommunikationsmittel In-formationen zur Veranstaltung zukommen zu lassen.

(4)    Wir sind auch berechtigt, dass wir vor Ort Foto- und Videoaufnahmen herstellen. Die Details werden Ihnen über unsere Datenschutzinformationen mitgeteilt.

(5)    Die Veranstaltungssprache ist deutsch, soweit nichts anderes in den Angeboten oder Bekanntmachungen gekennzeichnet ist. Haben wir einen Referenten oder Inhalte in ei-ner anderen als der deutschen Sprache angekündigt, sind wir nicht verpflichtet, die In-halte in die deutsche Sprache zu übersetzen.

(6)    Das Hausrecht, sowohl bei der Präsenzveranstaltung als auch online, obliegt uns.

(7)    Im Übrigen gelten die Bedingungen der §§ 4 und 5.


§ 4    Besondere Teilnahmebedingungen für Präsenz-Veranstaltungen bzw. Präsenz-Teilnahmen bei einer Hybrid-Veranstaltung

(1)    Sonderregelungen in Bezug auf infektionsschutzrechtliche Maßnahmen:

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behörd-lichen Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.

Es gilt als Bedingung der Einlassberechtigung, dass der Teilnehmer diese Hygienere-geln und Auflagen während des Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen kann und wird und an der Einhaltung der Hygieneregeln und Auf-lagen mitwirkt.

Die Hygieneregeln und Auflagen finden Sie auf unserer Webseite bzw. senden wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln zu Gunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder wäh-rend der Veranstaltung – an die dynamische Entwicklung angepasst werden können.

Verstöße gegen die Hygieneregeln führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.

Wird Ihnen der Eintritt oder die weitere Teilnahme in Präsenz an der Veranstaltung ver-weigert, und beruht diese Verweigerung auf einer behördlichen Auflage, dass Personen mit Krankheitssymptomen nicht teilnehmen darf, so gilt dieser Umstand als Höhere Gewalt im Sinne des § 9 Absatz 1. Behaupten Sie vor Ort oder ohne Erscheinen das Vorliegen von Krankheitssymptomen, können wir die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme aufgrund behördlicher Auflage nicht möglich wäre, ist oder war.

Diese Bestimmungen gelten für jede Art von Virus bzw. ansteckenden Krankheiten, bei deren Auftreten oder Verbreitung eine Behörde für den Veranstaltungsort Maßnahmen anordnet oder auch nur empfiehlt.

(2)    Anreise, Einreisebestimmungen:

Sie sind selbst für die rechtzeitige Anreise, für die Rückreise und für die Einhaltung et-waiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen) verantwortlich.

(3)    Allgemeine Verbote:

Es ist Ihnen verboten,

a.    den Veranstaltungsablauf zu stören,
b.    in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
c.    strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzu-nehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
d.    Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
e.    das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
f.    unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka teilzunehmen,
g.    Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich er-laubt wurde,
h.    den Besuch der Veranstaltung zur politischen, religiösen oder anstößigen Mei-nungsäußerung zu nutzen oder dazu anzustiften,
i.    die Veranstaltung ganz oder teilweise oder Personen zu fotografieren, zu filmen oder sonst aufzuzeichnen, soweit dies vom Veranstalter nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde.

Bei Verstoß können wir Sie aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühren und sonstigen Kosten (z.B. Tagungspauschale). Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.


§ 5    Besondere Bedingungen für die Online-Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen sowie für nur online durchgeführte Veranstaltungen

(1)    Zugang zur Online-Teilnahme hat nur unser Vertragspartner, der auch das entspre-chende Produkt ausgewählt und bezahlt hat. Er darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte, auch nicht innerhalb des Unternehmens, weitergeben.

(2)    Wir nutzen Webkonferenz-Technologien von entsprechenden Anbietern wie z.B. Zoom, Skype, Gotomeeting, Webex u.a. Sie erklären sich mit der Anmeldung mit den Nut-zungsbedingungen der jeweiligen Anbieter einverstanden.

(3)    Durch die Online-Teilnahme können zusätzliche Kosten durch Ihren Internet- oder Mo-bilfunkanbieter entstehen.

(4)    Sie sind für die Aufbringung der für die digitale Teilnahme oder Nutzung notwendigen technischen Anforderungen selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Diese Anfor-derungen entsprechen dem üblichen Maß und können bei uns erfragt werden.

(5)    In diesen Online-Veranstaltungen werden Ton, Bild, Rede, Aussagen, Chat usw. über-tragen, soweit sie von den Teilnehmern genutzt werden. Nach der Veranstaltung wer-den diese Daten von uns nicht weiterverwendet.


§ 6    Teilnehmergebühren

(1)    Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus unseren Preisangaben oder Angeboten.

(2)    Nicht enthalten in der Teilnahmegebühr sind Kosten für Hotelübernachtungen inkl. Ext-ras, für An- und Abreise sowie für Transfers zum Tagungsort.

(3)    Alle Abrechnungen erfolgen in Euro. Bei Zahlung mit ausländischen Währungen bzw. Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Ihren Lasten.

(4)    Sämtliche Zahlungen, soweit Teilnahmegebühren oder andere Kosten erhoben werden, sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

(5)    Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

(6)    Werden einzelne Leistungen durch Sie ohne unser Verschulden und außerhalb Höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so werden die vereinbarten Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten (z.B. Tagungspau-schalen) dennoch fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.



§ 7    Urheberrechte

(1)    Die Ihnen ausgehändigten Unterlagen und Dateien (Präsentationen, Handouts, Skripte) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erfor-derliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Sie dürfen die Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten.

(2)    Foto-, Video- und Tonaufnahmen während der Präsenz-Veranstaltung sowie ein Mit-schnitt, Screenshots oder Aufzeichnungen der Online-Veranstaltung, durch Sie sind nicht gestattet.


§ 8    Absage der Veranstaltung, Kündigung des Vertrages durch uns

(1)    Absage der Veranstaltung:

Haben wir im Angebot bzw. in der Werbung eine Mindest-Teilnehmerzahl angegeben, so können wir den Vertrag  7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kündigen bzw. die Veranstaltung absagen, wenn diese dort genannte Mindest-Teilnehmerzahl nicht er-reicht wird.

Wir können den Vertrag auch kündigen bzw. die Veranstaltung absagen, wenn der vor-gesehene Referent ohne unser Verschulden krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatzre-ferent nicht zur Verfügung steht.

Sie haben in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren, anderweitige Ansprüche für Sie bestehen nicht.

Soweit möglich, versuchen wir einen Ersatztermin anzubieten, auf den Sie kostenfrei umbuchen können (aber nicht müssen).

Wir können den Vertrag mit Ihnen kündigen, wenn sich durch äußere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die mögliche Teilnehmerzahl im geplanten Veranstaltungs-raum verringert. In diesem Fall haben frühere Buchungen Vorrang vor späteren Bu-chungen. In diesem Fall greifen die hier vereinbarten Bestimmungen zur Höheren Ge-walt.

(2)    Kündigung bei Nicht-Zahlung:

Wir können den Vertrag kündigen bzw. Ihnen den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Wir behalten umgekehrt aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kos-ten.


§ 9    Höhere Gewalt

(1)    Folgen der Höheren Gewalt:

Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertra-ges oder der Veranstaltung oder der digitalen Zurverfügungstellung der Inhalte oder ein-zelner vertragsgemäßer Leistungen führt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

Dies gilt auch, wenn einer unserer Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstal-tungsstätte) aufgrund Höherer Gewalt seine Leistungen uns gegenüber nicht erbringen kann.

In diesen Fällen erstatten wir bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück. Schadener-satzansprüche gegen uns bestehen nicht.

Führt die Höhere Gewalt zur Unmöglichkeit der Präsenzveranstaltung, ist eine vertrags-gegenständliche Online-Veranstaltung davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich geworden ist oder unzumutbar für Sie oder uns.

(2)    Beispielhafte Fälle der Höheren Gewalt:

a.    Auflagen/Verfügungen/Verbote:

Behördliche, polizeiliche oder gerichtliche Einstellungs- oder Abbruchverfügungen der Veranstaltung entsprechen der Höheren Gewalt aus Absatz 1, soweit nicht wir diese Verfügung schuldhaft verursacht haben.

b.    Empfehlungen:

Es gilt als vereinbart, dass als Höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1 auch die Empfehlung von staatlicher Seite (Bund, Land, Ministerien, Polizei, Landeskrimi-nalamt, Behörden, Bundesämter oder Bundesanstalten, Landesämter oder Lan-desanstalten, Robert Koch-Institut oder vergleichbarer Einrichtungen) gilt, die Veranstaltung nicht oder nicht in dem geplanten Umfang als Präsenzveranstal-tung durchzuführen (z.B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Terrorwarnung).

c.    Absage vergleichbarer Veranstaltungen:

Es wird widerleglich vermutet, dass wir uns auf Höhere Gewalt im Sinne von Ab-satz 1 berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder an-grenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Ebenso wird widerleglich ver-mutet, dass wir uns nicht auf Höhere Gewalt berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.

d.    Absage durch Teilnehmer u.a.:

Soweit eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern oder Aussteller oder Re-ferenten unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis die Teilnahme bzw. Anwesenheit an der Veranstaltung absagen, und dadurch der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung mit der Rechtsfolge des Absatz 1 abzusagen.

e.    Erhöhte Auflagen:

Es gilt als vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn erhöhte Aufla-gen der Behörden, der Fachverbände oder der Veranstaltungsstätte, soweit wir diese nicht zu vertreten haben, einen Aufwand erfordern, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in ei-nem groben Missverhältnis zu Ihrem Leistungsinteresse steht. In diesem Fall kön-nen wir uns gemäß Absatz 1 auf Höhere Gewalt berufen.

f.    Krankheitssymptome:

Wird Ihnen der Eintritt oder die weitere Teilnahme an der Präsenz-Veranstaltung verweigert, und beruht diese Verweigerung auf einer behördlichen Auflage, dass Personen mit Krankheitssymptomen nicht teilnehmen dürfen, so gilt dieser Um-stand als Höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1. Behaupten Sie vor Ort oder ohne Erscheinen das Vorliegen von Krankheitssymptomen, können wir die Vorlage ei-nes ärztlichen Attests verlangen, aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme auf-grund behördlicher Auflage nicht möglich wäre, ist oder war.

(3)    Wechsel zur Online-Veranstaltung:

Als milderes Mittel vor einer Absage der gesamten Veranstaltung oder Teile davon als Präsenzveranstaltung aufgrund Höherer Gewalt sind wir berechtigt, aber nicht verpflich-tet, die Veranstaltung ganz oder teilweise online durchzuführen bzw. Ihnen eine Online-Teilnahme zu ermöglichen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die Teilnehmergebühren auf die jeweils gültige Gebühr bei einer Online-Teilnahme anzupassen und etwaige Mehrzahlungen an den Teilnehmer zu erstatten. In der Regel fallen jedoch bei einer On-line-Teilnahme die gleichen Gebühren an, wie bei einer Präsenzteilnahme. Es entstehen durch eine Höhere Gewalt-bedingte Verlegung in den digitalen Bereich keine Schaden-ersatzansprüche des Teilnehmers gegen uns.

Dies gilt auch, soweit wir nur einen Teil der Teilnehmer zur Präsenz-Veranstaltung zu-lassen, den anderen Teilnehmer im Übrigen die Auslieferung der Veranstaltung auf digi-talem Weg anbieten.

(4)    Pietätsgründe:

Wir können die Veranstaltung auch aus Gründen der Pietät absagen bzw. Ihnen einen alternativen Termin anbieten. Pietätsgründe sind gegeben, wenn zumindest auch in der Region des Veranstaltungsortes Trauerbeflaggung angeordnet ist oder vorgenommen wird oder sie bevorsteht, oder wenn ein schwerer Unfall bzw. Unglück innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geschieht, über das in der Region des Veranstal-tungsortes in der überwiegenden Anzahl der Medien berichtet wird, oder wenn der Vor-fall vor mehr als 24 Stunden geschehen ist, aber die Berichterstattung in der überwie-genden Anzahl der Medien durch Sondersendungen noch präsent ist, oder wenn ver-gleichbare Veranstaltungen aufgrund desselben Vorfalls abgesagt werden. In diesem Fall erstatten wir etwa bereits bezahlte Teilnehmergebühren ohne etwa angefallene Vorverkaufsgebühren zurück, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.


§ 10     Stornierung durch Sie

(1)    Soweit Sie den Vertrag aus einem Grund aufheben möchten, den wir nicht zu vertreten haben und der nicht auf Höherer Gewalt i.S.d. § 9 beruht („Stornierung“), so ist dies schriftlich möglich. In dem Fall können wir angesichts der Tatsache, dass wir erfah-rungsgemäß bei kurzfristiger Absage keine Möglichkeit mehr haben, die freien Plätze anderweitig zu vergeben und wir ggf. selbst unsere Beauftragten oder Referenten nicht mehr kostenfrei stornieren können, Kosten und Gebühren usw. nach folgender Maßga-be geltend machen, soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbaren.

a.    bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei.
b.    bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 30 % der Teilnahmegebühr.
c.    Danach 95 % der Teilnahmegebühr.

Soweit Sie eine Umbuchung auf einen anderen Termin vornehmen und wir dieser Um-buchung zustimmen, bleibt maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen der Vertragsschluss, der zu dem ersten Termin geführt hat, der umgebucht wurde; d.h. dass durch eine Umbuchung die Stornofristen nicht verlängert werden bzw. von Neuem anfangen.

Soweit Sie nachweisen, dass uns nur ein geringerer Schaden als die Stornierungspau-schale oder gar kein Schaden entstanden ist, müssen Sie nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornopauschale bezahlen.

(2)    Sie können bei Stornierung zur Vermeidung von Stornierungskosten einen Ersatzteil-nehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und diese AGB anerkennt, und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Soweit der Ersatzteilnehmer auch die Zahlung der Teilnahmegebühren übernehmen soll, so schulden Sie uns diese Teilnah-megebühren so lange, bis der Ersatzteilnehmer diese vollständig bezahlt hat. Den etwa-igen Mehraufwand durch Umbuchung können wir angemessen ersetzt verlangen.


§ 11    Unsere Haftung

(1)    Pflichtverletzungen, die zu Sach- oder Vermögensschäden führen:

Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.

Wir haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen.

Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstan-des sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ver-wendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes 1 gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

(2)    Pflichtverletzungen, die zur Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führen:

Wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Ver-letzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen.

(3)    Gesetzlich zwingende Haftung:

Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkt-haftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

(4)    Erstreckung dieser Klausel auf Beschäftigte, Organe, Erfüllungsgehilfen u.a.:

Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unse-rer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Sub-unternehmern.


§ 12    Gerichtsstand und Rechtswahl

(1)    Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird unser Geschäftssitz vereinbart. Wir sind dann aber auch berech-tigt, in diesem Fall an Ihrem Geschäftssitz zu klagen.

(2)    Rechtswahl:

Es gilt deutsches Recht.


Stand dieser Teilnahmebedingungen: Mai 2022.